ט אמר רבא האי מאן דזבין ליה חביתא דחמרא לחנואה אדעתא לסבוייה ותקיף אפלגא או אתילתא דינא הוא דמקבל לה מיניה ולא אמרן אלא דלא שני בברזא אבל שני בברזא לא ולא אמרן אלא דלא מטא יומא דשוקא אבל מטא יומא דשוקא לא
9 Raba sagte: Wenn jemand einem Krämer ein Faß Wein zum Ausschänken gegeben hat und er zur Hälfte oder zu einem Drittel sauer wird, so heischt das Recht, daß er ihn von ihm zurücknehme. Dies gilt jedoch nur von dem Falle, wenn er es nicht auf ungewöhnliche Weise angebohrt hat, nicht aber, wenn er es auf ungewöhnliche Weise angebohrt hat. Ferner gilt dies nur von dem Falle, wenn der Markttag noch nicht herangereicht ist, nicht aber, wenn der Markttag herangereicht ist.